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ECKLENBURG-VORPOMMERN

Schlösser und Herrenhäuser

Das Schweriner Schloß ist für viele Menschen, weit über die Landesgrenzen hinaus bis nach Japan oder auch Amerika, das Schloß, welches ihrer romantischen Vorstellung von einem Märchenschloß am nächsten kommt. Es hat mit seiner Insellage, seinen Türmen und Türmchen, Portalen und Giebeln, dem Niklot-Denkmal und der Felsengrotte auch meine Vorstellung von einem Schloß sehr früh geprägt. Darum bin ich sehr froh darüber, einen Grund gefunden zu haben, dieses Schloß als Nachfolgebau einer mittelalterlichen Burg auch auf dieser Internetseite vorstellen zu können.
Die Begriffe Burg, Schloß und Herrenhaus sind nicht vollständig voneinander abzugrenzen, sondern überlappen sich teilweise.
Von einer Burg spricht man, wenn die Wehrfunktion neben der Wohnfunktion bestimmend ist.
Wenn man den Begriff “Schloß” als landesherrliche Residenz definiert, dann muß man davon eine Vielzahl schloßähnlicher Gebäude abgrenzen, die ich hier unter dem Begriff Herrenhäuser zusammenfasse, im Einzelnen jedoch, dem allgemeinen Sprachgebrauch angepaßt, gelegentlich auch als Schlösser bezeichne.
Der Begriff  “Herrenhäuser” meint Wohnsitze des niederen Adels, später auch von Bürgerlichen. Herrenhäuser und Schlösser sind meistens aus Burgen hervorgegangen, nachdem diese ihre Wehrfunktion verloren hatten. Daher zeigen sie häufig auch noch Merkmale von Wehrbauten.
Zunächst möchte ich mich thematisch vor allem auf Burgen und ähnliche Bauten mit Wehrfunktion beschränken und Schlösser nur dann vorstellen, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zu einer Burg standen oder stehen, d.h. i.a., wenn sie Nachfolgebauten von Burgen sind, oder wegen ihrer Größe und ihrem architektonischen Wert überregionale Bedeutung haben.
In diesem Verzeichnis “Die Schlösser und Herrenhäuser” erfasse ich besonders repräsentative Bauten unabhängig von ihrer Vorgeschichte, während im Verzeichnis “Burgen” auch kleinere Schlösser und Herrenhäuser, aber mit Vorgeschichte als Burg erfaßt sind.